Zubereitung:Saisonkalender Wild

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Der Saisonkalender Wild zeigt auf einen schnellen Blick, welche Wildtiere in welchen Monaten gejagt werden (können) und im Handel, bei Förstern und Jägern frisch und meist recht günstig erworben werden können.

Beim Klick auf das Bildsymbol wird das Foto des Tiers vergrößert, beim Klick auf den Tiernamen werden entweder Rezepte mit dem Fleisch des Tiers oder die Zutat "Tier" selbst angezeigt. Wird kein Bildsymbol gezeigt, ist im Koch-Wiki kein Bild vorhanden; ist der Name rot geschrieben, gibt es keine Rezepte/Zutatenseite zu diesem Tier.

Siehe auch[Quelltext bearbeiten]

Liste der in Deutschland jagdbaren Tierarten[Quelltext bearbeiten]

Liste der Tierarten, die laut Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht unterliegen und somit rechtlich „Wild“ sind: ("H" steht für Haarwild, "F" für Federwild). Die Auflistung beschränkt sich auf Tierarten, die auch, wenn auch nur eingeschränkt, in unseren Küchen Verwendung findet. Viele erlaubt jagdbare Tiere landen aus verschiedenen Gründen nicht in unseren Küchen, vielleicht jedoch in der Küche des jeweiligen erfolgreichen Jägers.

Die Liste kann unvollständig sein, Ergänzungen sind erwünscht.


Verfügbarkeit/Jagdzeiten von Wild
Name des Tiers H
F
Bild Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Bemerkungen
Weblinks
Elch H Elch.jpg                 Regional.png Regional.png Regional.png   Nur in Skandinavien erhältlich.
Website
In Dtld. keine Schonzeit festgelegt, aber als Tierart im Bundesjagdgesetz. Somit gilt eine ganzjährige Schonzeit. (§ 22 Abs. 2 BJagdG)
Website
Hirsch H Hirsch.jpg Regional.png             Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Die Angaben beziehen sich auf Alttiere von Rot- (ab 1.8.) und Damhirsch (ab 1.9.).
Website
Reh H Reh.JPG Regional.png       Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Die Angaben beziehen sich auf Schmalrehe (1-jährig, weiblich) (1. Mai bis 31. Jan.), Kitzen (Jungrehe) (1. Mai bis Ende Jan.) und Ricken (mehrjährig, weiblich) (1. Sept. bis Ende Jan.).
Website
Gämse H Gämse.jpg Regional.png               Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Die Angaben im Dezember gelten nur bis zum 15. Dezember.
Website
Steinbock H Steinbock.jpg                         Keine Schonzeit festgelegt, aber als Tierart im Bundesjagdgesetz. Somit gilt eine ganzjährige Schonzeit. (§ 22 Abs. 2 BJagdG).
Website
Mufflon H Mufflon.jpg Regional.png             Regional.png Regional.png Regional.png    
Website
Wildschwein H Wildschwein-Wiki.jpg Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Nur während der Setzzeiten (1. Jan. bis 15. Juni) ist die Jagd auf Elterntiere verboten. Die angegebenen Jagdzeiten gelten also für Frischlinge und Überläufer.
Website
(Feld-)Hase H Rusakko.jpg Regional.png                 Regional.png Regional.png Regional.png Die Jagdzeit endet am 15. Januar.
Website
(Wild-)Kaninchen H Wildkaninchen.jpg Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Nur während der Setzzeiten (offiziell nicht definiert) ist die Jagd auf Elterntiere verboten.
Website
Murmeltier H Alpenmurmeltier.jpg                         In Deutschland ist keine Schonzeit festgelegt, aber als Tierart im Bundesjagdgesetz. Somit gilt eine ganzjährige Schonzeit. (§ 22 Abs. 2 BJagdG).
In Graubünden und Vorarlberg gehört es zu den Nahrungsmitteln. Hier in Österreich gelten auch andere Jagdzeiten (16. Aug. bis 15. Oktober.)
Website
Rebhuhn F Rebhuhn.jpg                 Regional.png Regional.png Regional.png Regional.png Die Jagdzeit endet am 15. Dezember.
Website
Fasan F Fasan.jpg Regional.png                 Regional.png Regional.png Regional.png Die Jagdzeit endet am 15. Januar.
Website
Wachtel F Wachtel-Wiki.jpg                         Keine Schonzeit festgelegt, aber als Tierart im Bundesjagdgesetz. Somit gilt eine ganzjährige Schonzeit. (§ 22 Abs. 2 BJagdG)
Wachteln gibt es aus Gehegehaltung.
Website